MKL1888:Tribunāl
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[830] Tribunāl (lat.), bei den Römern der erhöhte Ort, wo der Magistrat, namentlich der Prätor, auf der Sella curulis sitzend, sein Amt verwaltete; jetzt s. v. w. Gerichtshof, besonders ein höherer, wie das ostpreußische T. in Königsberg (bis 1879), das Obertribunal zu Berlin.