MKL1888:Thronrede
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[676] Thronrede, die Rede, mit welcher der Monarch oder an dessen Stelle ein verantwortlicher Minister die Sitzungen der Volksvertreter eines konstitutionellen Staats eröffnet. Sie bezeichnet die von der Volksvertretung zu behandelnden Gegenstände und gibt zugleich in der Regel eine Darlegung der äußern und innern Verhältnisse des Staats. Die T. wird daher zugleich als Programm des Ministeriums, welches ihren Inhalt zu vertreten hat, angesehen und bei besonderer Veranlassung von der Kammer in einer Adresse beantwortet.