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MKL1888:Technische Hochschulen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Technische Hochschulen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 554555
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Technische Hochschulen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 554–555. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Technische_Hochschulen (Version vom 19.04.2021)

[554] Technische Hochschulen, Lehranstalten zur höchsten technischen Ausbildung namentlich der auf diesem Gebiet leitenden Staatsbeamten. Nachdem während der ersten zwei Drittel unsers Jahrhunderts diese Fachschulen in Deutschland sehr verschieden organisiert waren und mancherlei Schwankungen zwischen den beiden Idealtypen der höhern Gewerbeschule und des akademischen Polytechnikums durchzumachen hatten, ist ihre Entwickelung in den letzten beiden Jahrzehnten zu einem gewissen Abschluß gelangt. Über den geschichtlichen Hergang finden sich einige Andeutungen unter Polytechnikum (s. d.). Als dessen Schlußpunkt kann man die 1879 erfolgte Vereinigung der Bauakademie und der Gewerbeakademie in Berlin zu einer technischen Hochschule betrachten, der das provisorische Verfassungsstatut vom 17. März 1879 im wesentlichen den Zuschnitt der technischen Hochschulen zu Zürich und zu München gab. Von 1877 bis 1880, zuletzt März 1880 in Berlin, unter Beteiligung staatlicher Kommissare abgehaltene Konferenzen von Abgeordneten sämtlicher deutscher Anstalten (auch von Zürich, Wien, Brünn, Graz) trugen viel dazu bei, die Organisation der technischen Hochschulen einheitlich zu gestalten. Die drei preußischen Hochschulen erhielten unter dem unmittelbaren Eindruck dieser Vorgänge neue Verfassungsstatute, und zwar Hannover und Aachen gleichzeitig 7. Sept. 1880, Berlin 22. Aug. 1882. Damals bezog die Berliner Anstalt auch ein neues, großartiges Gebäude in Charlottenburg. Jene Statuten stimmen in den Hauptpunkten wörtlich überein; doch ist naturgemäß auf die größere Ausdehnung und eigentümliche Stellung der hauptstädtischen Anstalt Rücksicht genommen. Die wichtigsten Vorschriften des Berliner Statuts sind folgende: § 1. Die technische Hochschule hat den Zweck, für den technischen Beruf im Staats- und Gemeindedienst wie im industriellen Leben die höhere Ausbildung zu gewähren sowie die Wissenschaften und Künste zu pflegen, welche zum technischen Unterrichtsgebiet gehören. Die technische Hochschule ist dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unmittelbar unterstellt. § 2. An der technischen Hochschule bestehen fünf Abteilungen: 1) für Architektur, 2) für Bauingenieurwesen, 3) für Maschineningenieurwesen (einschließlich[WS 1] Schiffbau), 4) für Chemie und Hüttenkunde, 5) für allgemeine Wissenschaften, namentlich Mathematik und Naturwissenschaften. § 3. Mit den Vorträgen in den einzelnen Disziplinen sind je nach Bedürfnis praktische Übungen, Besuch der Sammlungen, Ausflüge etc. verbunden. § 4. Der Unterricht ist nach Jahreskursen geordnet; Ferien vom 1. Aug. bis 1. Okt., ferner zu Weihnachten und zu Ostern je 14 [555] Tage. § 5. Die Wahl der Vorträge und Übungen ist bis auf gewisse naturgemäße Beschränkungen frei. Doch werden Studienpläne aufgestellt und empfohlen. § 6. Lehrer sind die Professoren (vom König ernannt), Dozenten, Assistenten und Privatdozenten. Die Habilitation dieser (§ 7) vollzieht sich bei den einzelnen Abteilungen ähnlich wie bei den Fakultäten einer Universität. Überhaupt verhalten sich Hochschule und Abteilungen wie Universität und Fakultäten; jene wird vom Rektor und Senat, diese vom Abteilungskollegium und seinem Vorsteher verwaltet. Der Rektor wird alljährlich von den vereinigten Abteilungskollegien gewählt und bedarf der Bestätigung des Königs; die Vorsteher werden auf ein Jahr gewählt und vom Minister bestätigt. Für Kassen- und Verwaltungssachen steht dem Rektor ein Syndikus zur Seite (§ 8–28). Deutsche werden als Studierende nur mit dem Reifezeugnis eines deutschen Gymnasiums oder eines preußischen Realgymnasiums und einer preußischen Oberrealschule aufgenommen; doch berechtigt der Besuch der technischen Hochschule auf Grund eines Oberrealschulzeugnisses allein nicht zu einer Staatsprüfung für den höhern technischen Dienst. Es muß noch mindestens die Prüfung im Lateinischen an einem Realgymnasium hinzutreten. Über das regelrechte Studium in einer der vier ersten Abteilungen werden auf Grund vorgängiger Prüfungen Diplome ausgestellt (§ 29–33). Doch können auch Hospitanten vom Rektor zugelassen werden (§ 34–36). Dieselben Grundzüge kehren in den Verfassungen sämtlicher deutscher technischer Hochschulen wieder; doch ist die Zahl der Abteilungen an mehreren dieser Anstalten größer, indem z. B. Braunschweig noch eine pharmazeutische Abteilung hat, München, Zürich u. a. eine landwirtschaftliche. In Deutschland gibt es gegenwärtig neun t. H.: Berlin, Hannover, Aachen, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Braunschweig (Carolinum, jetzt Carolo-Wilhelminum). Diese neun Anstalten zählten 1878 zusammen: 535 Dozenten und 6433 Studierende. 1883 war die Zahl der Studierenden um 40 Proz. oder auf 3900 zurückgegangen. Seitdem fand eine langsame Steigerung der Besuchsziffer statt, so in den preußischen Anstalten von 1386 (1883) auf 1727 (1888), nämlich Berlin 1098 (gegen 897), Hannover 418 (gegen 318), Aachen 211 (gegen 171). Von diesen 1727 gehörten den einzelnen Abteilungen an für Architektur 326, Bauingenieurwesen 286, Maschinenwesen und Schiffbau 620, Chemie und Hüttenkunde 277, allgemeine Wissenschaften 3, woneben noch 215 Hörer im allgemeinen ohne Bezeichnung einer bestimmten Abteilung zugelassen waren. Die technische Hochschule zu München zählte 1887: 612 Hörer, die zu Dresden 370, die zu Zürich 496. Österreichs sechs t. H. zählten 1884 bei 330 Lehrern 2450 Studierende. Die Gesamtzahl der Studierenden im Winter 1888/89 betrug 1694 gegen 1619 im Vorjahr und zwar in Wien 745, Prag (deutsch) 182, Prag (tschechisch) 334, Brünn 122, Graz 154, Lemberg ebenfalls 154. Davon kamen auf die allgemeine Abteilung 18, Ingenieurwesen 696, Hochbau 136, Maschinenbau 508, chemische Technik 214 Studierende. Das ungarische Josephspolytechnikum zu Budapest hatte 1887 bei 47 Lehrkräften 619 Studierende.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: einschießlich