MKL1888:Tanzimat
[514] Tanzimat (Tansimat, arab.), s. v. w. Anordnungen; besonders die auf den Hattischerif (s. d.) von Gülhane sich gründenden organischen Gesetze, welche als Norm für die Regierung des türkischen Reichs vom Sultan Abd ul Medschid 1844 veröffentlicht wurden. Sie betreffen namentlich auch die Stellung der christlichen Unterthanen der Pforte, wurden aber nie ernstlich durchgeführt. Infolge der Reformverpflichtungen, welche die Pforte nach Ausbruch des Krimkriegs ihren europäischen Bundesgenossen gegenüber eingehen mußte, erließ der Sultan 7. Sept. 1854 eine neue Verordnung, in welcher nicht allein die vollständige Durchführung der T. befohlen, sondern zu diesem Behuf auch eine besondere Kommission niedergesetzt ward. Allgemeiner versteht das türkische Volk unter T. überhaupt Neuerungen.