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MKL1888:Sicherheitsvorrichtungen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Sicherheitsvorrichtungen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Sicherheitsvorrichtungen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 14 (1889), Seite 934936
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Sicherheitsvorrichtungen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 934–936. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Sicherheitsvorrichtungen (Version vom 23.11.2022)

[934] Sicherheitsvorrichtungen zur Verhütung von Unglücksfällen werden zum großen Teil auf Grund gesetzlicher Vorschriften hauptsächlich in Räumlichkeiten angewandt, wo viele Menschen beisammen sind, bei Transportgelegenheiten und namentlich in Fabriken. Derartige S. sind in Gebäuden die Nottreppen, bisweilen verschlossen durch Thüren, welche sich durch den elektrischen Strom öffnen, ferner Alarmapparate zur automatischen Anzeige von Bränden, Wasserleitungen mit Schläuchen und Brausen, die bei Feuersgefahr in jeder Etage eines Hauses sofort in Betrieb gesetzt werden können, auch wohl automatisch in Thätigkeit treten, sobald das Feuer einen Sicherheitspfropfen aus leicht schmelzbarer Metalllegierung geschmolzen hat. In Theatern schließt der eiserne Vorhang die Bühne vom Zuschauerraum ab, Kulissen etc. imprägniert man mit Salzen, welche das Verbrennen mit Flamme verhindern. Im Eisenbahnwesen sind mannigfache S. ausgebildet worden (Signalwesen, Notleine etc.), und auf Schiffen führt man Rettungsboote, Schwimmgürtel, die auch im Moment der Benutzung elektrisch leuchtend gemacht werden können, Korkjacken etc. In Fabriken handelt es sich einerseits um Vorrichtungen, welche die Bedienung und Behandlung von Maschinen und Apparaten möglichst gefahrlos machen, anderseits um Instruktionen, nach welchen das Arbeiterpersonal sein Verhalten den Maschinen gegenüber einzurichten hat, also um Betriebsvorschriften, resp. Fabrikordnungen. Beide Richtungen müssen sich gegenseitig ergänzen, eine absolute Sicherheit beim Maschinenbetrieb wird aber nie erreicht werden: es wird immer ein gewisses Maß von Gefahr bleiben, mit welchem gerechnet werden muß.

Bei Dampfkesseln liegt die Gefahr hauptsächlich in der Möglichkeit einer Explosion. Zahlreiche Hilfsapparate, wie selbstthätige Speisevorrichtungen, Speiserufer und andre Alarmapparate, selbstthätige Feuerlöscher etc., erleichtern den Betrieb, ohne die Gefahr völlig auszuschließen. Von wesentlichster Bedeutung sind die vorgeschriebenen Kesselrevisionen. Bei Dampfmaschinen sind die exponierten gangbaren Teile durch Schutzbleche, Kapseln und Barrieren zu schützen. Ferner soll das Putzen und Schmieren, wenn irgend möglich, nur während des Stillstandes der Maschine vorgenommen werden; andernfalls sind ganz besondere Vorsichtsmaßregeln bezüglich der Einrichtung der Maschine und die größte Achtsamkeit von seiten der Arbeiter zu beobachten. Es sind aber auch mehrfach selbstthätige Schmiervorrichtungen konstruiert worden, und um das gefährliche Andrehen der Schwungräder mit den Händen zu vermeiden, wird außen oder seitlich am Schwungring ein Zahnkranz angebracht und das Rad an diesem mittels eines Hebels mit Sperrklinke gedreht, oder es werden an das glatte Schwungrad von beiden Seiten her Reibungsrollen gepreßt und diese durch Umdrehung einer Kurbel in Rotation versetzt, wobei das Schwungrad durch Reibung mitgenommen wird. Das Springen der Schwungringe läßt sich vielfach auf zu hoch gegriffene Tourenzahl zurückführen. Als Schutzmaßregel bei schnell laufenden Schwungrädern empfiehlt Hädicke einen um dasselbe gelegten schmiedeeisernen Ring.

Um bei Dampfmaschinen den Dampf möglichst schnell abzuschließen und den Motor zum Stillstand zu bringen, lieferten Dreyer, Rosenkranz und Droop in Hannover ein Absperrventil nach Bayer, welches in gefahrvollen Momenten die Dampfmaschine sofort abzustellen gestattet. Dasselbe hat an seiner Stange anstatt eines gewöhnlichen Gewindes eine Nuß mit einer großen, ziemlich stark ansteigenden Schraubenfläche von nur einer einzigen Umdrehung. Über dem Ventil ist eine Traverse mit entsprechenden Flächen angebracht, auf welcher die Fläche der Ventilstange gleitet. Es ist ersichtlich, daß mit einer Umdrehung des an der Ventilstange befindlichen Handrades das Ventil geöffnet oder geschlossen werden kann. Das Ventil soll als Sicherheitsapparat neben einem gewöhnlichen Absperrventil angewendet werden.

Unter maschinellen Einrichtungen geben wohl die Transmissionen mit allen dazu gehörigen Teilen, als Riemen, Riemenscheiben, Kuppelungen etc., den größten Prozentsatz von Unglücksfällen. Prinzipiell sollte niemals irgendwelche Manipulation an einer Transmission vorgenommen werden, solange sie noch in Bewegung ist; ist hiervon aus besondern Gründen abzuweichen, so sind besondere Vorkehrungen zu treffen, welche solche Manipulationen möglichst gefahrlos machen. Um die Annäherung an hoch gelegene [935] Wellen zu ermöglichen, benutzt man zwischen den obersten Stufen mit Blech verkleidete Hakenleitern, welche, über die Wellen gehängt, einen sichern Standpunkt gewähren, oder eine neben der Welle an der Decke aufgehängte leichte Galerie. Um das Auf- und Ablegen der Riemen während des Ganges auf die Riemenscheiben, welches noch meistenteils mit den Händen geschieht und dadurch zu Unglücksfällen Veranlassung gibt, gefahrlos zu machen, hat man verschiedenartige Riemenaufleger konstruiert. Bei Berzens Riemenaufleger ist die treibende Riemenscheibe, d. h. diejenige, welche noch weiter läuft, wenn auch der Riemen abgeworfen ist, an einer Seite mit einer spiralförmig gebogenen Fläche von der Breite des Riemens versehen, welche innerhalb eines Zentriwinkels von 180° von dem Wellenumfang bis zu einem halbkreisförmigen Stück vom Durchmesser der Riemenscheibe führt. Das kreisförmige Stück ist an der Stelle, wo die spiralförmige Fläche einmündet, ebenso breit wie diese, läuft dann aber spitz nach der Scheibe hin aus. Soll der Riemen aufgebracht werden, so wird er zuerst mit der Hand auf die stillstehende Scheibe aufgelegt, und war, während er mit seinem treibenden Trum durch die Gabel eines Ausrückers läuft und frei über der sich drehenden Welle der andern Riemenscheibe hängt, nun der Riemen mit Hilfe des Ausrückers seitlich gegen den Aufleger gedrückt, so wird er zunächst von der spiralförmigen Kurve erfaßt, gelangt von da auf das kreisförmige Stück und wird bei fernerm Andrücken des Ausrückers auf die Riemenscheibe übergeschoben. Eine Veranlassung zu Unglücksfällen ist häufig darin zu finden, daß abgeworfene Riemen direkt auf der in Bewegung befindlichen Welle aufliegen und folglich von dieser wie von einer kleinen Riemenscheibe mit herumgenommen werden. Es ist deshalb darauf zu achten, daß abgeworfene Riemen durch irgendwelche Vorrichtungen, etwa eine daruntergestellte Leiter, von der Welle entfernt gehalten werden. Alle Riemen sollten, soweit sie innerhalb des Bereichs der Arbeiter liegen, verdeckt sein. Bei an der Decke laufenden Riemen mit größerer Geschwindigkeit kommt es beim Reißen derselben häufig vor, daß das ablaufende Ende von der treibenden Scheibe mit Gewalt umhergeschleudert wird; horizontale Schutzstangen in der Nähe der treibenden Scheiben machen das Riemenschleudern unschädlich.

Von großer Wichtigkeit sind die Ausrückvorrichtungen, mittels welcher einzelne Maschinen und Apparate in und außer Thätigkeit gesetzt werden. Bei den Ausrückungen müssen die Ausrückhebel sich feststellen oder festklemmen lassen, damit nicht eine ausgerückte Maschine von selbst wieder in Gang kommt. Dies wird dadurch erreicht, daß der etwas federnde Ausrückhebel an einer Schiene entlang gleitet und an den Enden derselben in eine ausgefeilte Kerbe einschnappt, wodurch er nunmehr fest eingestellt ist. Um einen Riemen aus weiter Entfernung mit Sicherheit auszurücken, bringt Bing vor dem in horizontaler Richtung verschiebbaren Ausrücker einen vertikalen Doppelhebel an, dessen unteres Ende durch eine kurze Kette mit dem Ausrücker verbunden ist, während von dem andern eine lange Kette zu der Werkstatt hingeleitet ist. An dem Hebel ist außerdem noch ein horizontaler Arm mit einem schweren Gegengewicht angebracht, welches das Bestreben hat, den Riemen auszurücken. Bei eingerücktem Riemen ist das Ende der langen Kette, welches über eine Rolle von der Decke abwärts geführt ist, mit einem Ring an einem Haken im Fußboden der Werkstatt festgemacht. Um die Maschine auszurücken, hat man diesen Ring nur von dem Haken herabzuschieben, worauf das Gegengewicht den Ausrücker in entsprechender Weise verschiebt. Als selbstverständlich muß angenommen werden, daß sämtliche Arbeitsmaschinen mit festen und losen Riemenscheiben zu versehen sind, daß die lose Scheibe sich stets in guter Schmierung befindet, und daß ausgelaufene Losscheiben auszuwechseln oder mit in die Nabe eingesetzten Büchsen zu versehen sind, weil sonst leicht trotz der erfolgten Ausrückung die Maschine dennoch nicht vollständig zur Ruhe kommt.

Bei Räderwerken sind die Räder überall, wo sie sich im Bereich der Arbeiter befinden, zu verdecken oder einzufriedigen. So sind an Leitspindeldrehbänken die Räder mit einem Gitterwerk zu umgeben, ebenso die konischen Räder an Bohrmaschinen mit einer Blechhülle zu versehen etc. Wenn an Maschinen hervorragende Teile sich hin- und herbewegen, so sollen die Bahnen dieser Teile eingefriedigt werden, z. B. die Umsteuerungsknaggen an Hobelmaschinen. Sehr gefährlich sind die schnell gehenden Maschinen der Textilindustrie, weshalb dieselben mit entsprechenden S. zu versehen sind. An den Wölfen vor den Zuführungswalzen, in welche die Arbeiter leicht mit den Fingern hineingeraten können, sind über dem Zuführungstuch Holzwalzen anzubringen, deren Achsen in vertikalen Schlitzlagern frei auf- und abspielen. Bei den Krempelmaschinen müssen die Gestelle so verschlagen sein, daß von unten her niemand in die arbeitenden Trommeln eingreifen kann etc.

Nicht minder gefahrdrohend sind schnell laufende Kreissägen, Bandsägen, Fräsmaschinen, Hobelmaschinen etc. Bei Kreissägen wird der über den Tisch hervorragende Teil der Säge mit einer Blechkappe umgeben, welche an einem hinter der Säge drehbaren und an seiner Verlängerung ein Gegengewicht tragenden Hebel befestigt ist und vorn eine aufwärts gebogene Schiene hat. Die Kappe läßt jedoch noch die hintern aufsteigenden Sägezähne frei, und diese werden durch ein auf dem Tisch befestigtes Spaltenmesser, d. h. einen bis dicht an die Zähne reichenden, kreisförmig ausgeschnittenen Blechstreifen von der Breite des durch die Säge hervorgebrachten Schnittes, geschützt. Wird ein Stück Holz gegen die Säge geführt, so hebt es, unter den aufgebogenen Schienen entlang streichend, die Kappe so weit, daß es gerade unter derselben zur Säge gelangen kann, und wird hinter der Säge durch das Spaltenmesser geführt, wodurch verhindert wird, daß das Holzstück von den aufsteigenden Zähnen erfaßt und etwa dem Arbeiter an den Kopf geschleudert wird. Nach dem Durchschneiden des Holzes legt sich die Kappe mit der gebogenen Schiene auf den Tisch und verdeckt die Säge wieder.

Sehr schnell rotierende schwere Teile an Arbeitsmaschinen, als Schmirgelscheiben, Schleifsteine, Zentrifugen etc., sind mit einem Panzer zu umgeben, der bei dem etwa durch die Zentrifugalkraft herbeigeführten Springen dieser Teile die Sprengstücke auffängt. Der Panzer soll aus starkem Schmiedeeisenblech bestehen und bei Schleifsteinen nur an der Stelle durchbrochen sein, wo das Arbeitsstück an den Stein zu halten ist. Der Stein wird zwischen zwei eisernen Scheiben und mit diesen zwischen einem Ansatz der abgedrehten Welle und einer auf das Gewinde der Welle geschraubten Mutter festgeklemmt. Es empfiehlt sich außerdem, zwischen die Scheiben und den Stein je eine Lage Filz zu legen.

Bezüglich der Hebemaschinen (Kräne, Winden etc.) wird empfohlen, die Ketten öfters, wenigstens [936] monatlich einmal, zu schmieren und mindestens alle 11/2–2 Jahre leicht auszuglühen, um die nötige Weichheit des Materials wiederherzustellen. Ferner sollen statt der gewöhnlichen Kurbeln, welche beim Senken von Lasten rückwärts rotieren und dabei häufig Verletzungen von Arbeitern herbeiführen, Sicherheitskurbeln verwendet werden. Auch die Verwendung von Geschwindigkeitsbremsen ist zu empfehlen, welche selbstthätig ein ganz allmähliches Niedersinken der Last herbeiführen. Bei Fahrstühlen und vertikalen Seilförderungen ersetzt die Geschwindigkeitsbremse zuweilen die sonst gebräuchlichen Fangvorrichtungen, welche darauf abzielen, bei Brüchen der Seile die Fahrkörbe mittels verzahnter Exzentriks, Hebel oder Keile festzustellen, wobei die Gefahr naheliegt, daß durch die dabei auftretenden Stoßwirkungen die zum Abfangen bestimmten Teile selbst brechen, während die Geschwindigkeitsbremse den Fahrkorb nach dem Seilbruch mit mäßiger Geschwindigkeit niedersinken läßt. Die Bremse ist an der einen Seite des Fahrkorbs angebracht, und ein auf ihrer Welle befindliches Zahnrad greift in eine Zahnstange, welche an dem einen Leitbaum befestigt ist. Reißt das Seil, an welchem der Fahrkorb hängt, so wird bei dem Fall des Korbes die Geschwindigkeitsbremse durch das Zahnrad in Thätigkeit versetzt und reguliert die Fallgeschwindigkeit.

Der Raum, worin sich ein Fahrstuhl bewegt, soll mit Latten verschlagen und die Zugänge zu demselben in jeder Etage mit Barrieren verschlossen sein. Wenn der den Fahrstuhl dirigierende Arbeiter denselben nicht rechtzeitig zum Stillstand bringt, so schlägt der Stuhl oben an, reißt von den sich noch immer weiter aufwickelnden Seilen ab und stürzt hinab. Dies wird durch Anbringung eines selbstthätigen Ausrückers, durch welchen sich der Fahrstuhl in jeder Etage feststellt, vermieden. Bei Fahrstühlen zur Lastenbeförderung ist nach reichsgesetzlichen Bestimmungen die Tragfähigkeit deutlich lesbar anzugeben und ein Überlasten mit Strafe belegt. Dringend ist ferner geboten, daß die Aufsicht über einen Fahrstuhl nur einer bestimmten Person übertragen wird, ohne deren Zuthun nicht das Geringste daran vorgenommen werden darf. Vor jedesmaliger Inbetriebsetzung des Fahrstuhls muß ein deutlich hörbares Signal gegeben werden, um anzudeuten, daß nunmehr jeder Zugang untersagt ist.

Dampfkochgefäße, Montejus, Lumpenkocher etc. sind mit Sicherheitsventilen, Manometern etc. auszurüsten, vor Inbetriebnahme einer Druckprobe zu unterwerfen etc. Überall, wo Gefahr vorhanden ist, daß Arbeiter in Gefäße mit heißen Flüssigkeiten, z. B. in Braupfannen u. dgl., hineinfallen können, sind geeignete S., die z. B. in zweckmäßig angebrachten Hauben bestehen, anzubringen. Überall, wo bei einer Fabrikation Staub entwickelt wird, ist dieser durch Ventilationsvorrichtung zu beseitigen. Zu diesem Zwecke kann z. B. ein etwa 20 bis 25 cm weites Rohr unten durch den Fußboden eingeführt werden, welches in die freie Luft ausmündet und außen zum Schutz gegen Staub mit einem Drahtgitter versehen wird, während es im Innern eine Regulierklappe hat. Im Arbeitsraum mündet das Rohr 1,75–2 m über dem Fußboden aus. Die Abfuhr der schlechten Luft geschieht durch ein Blechrohr, welches an der entgegengesetzten Wand angebracht ist und unten eine dem Querschnitt des erstgenannten Zuführungsrohrs gleiche, oben aber eine nur ein Achtel so große Öffnung hat. Wird dieses Rohr in der Nähe eines Ofens angebracht, so wird die Saugwirkung vermehrt. Schleifmaschinen etc. werden mit einem Mantel versehen, aus welchem eine kräftige Saugvorrichtung den Schleifstaub entfernt. Schließlich sind auch die S. zu erwähnen, deren Benutzung ganz allein von den Arbeitern selbst abhängig ist, wie die Schutzbrillen, die Respiratoren, die Sicherheitslampen und eine geeignete Kleidung. Durch nicht eng anliegende Kleidungsstücke sind schon viel Unglücksfälle herbeigeführt, indem dieselben an Zähnen, Schrauben, Nasen etc. hängen geblieben sind und die Arbeiter mit in die Maschinen hineingerissen haben.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 761
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[761] Sicherheitsvorrichtungen. Die Mülhauser Gesellschaft zur Verhütung von Fabrikunfällen veröffentlichte: „Sammlung von Vorrichtungen und Apparaten zur Verhütung von Unfällen an Maschinen“ (Mülhausen i. Els. 1889).