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MKL1888:Setzungsrecht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Setzungsrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Setzungsrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 14 (1889), Seite 897
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Setzungsrecht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 897. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Setzungsrecht (Version vom 03.10.2021)

[897] Setzungsrecht, ein bei der Reederei vorkommendes eigentümliches Recht, wonach bei Differenzen in der Leitung der Reedereiangelegenheiten die Minderheit der Mitreeder sich der Ausführung der Majoritätsbeschlüsse entziehen kann. Dies geschieht dadurch, daß die Minorität das gemeinsame Schiff zu einem bestimmten Preis veranschlagt. Die Mehrheit der Reeder hat dann entweder das Schiff zu diesem Preis zu übernehmen und die Anteile der Minderheit nach eben diesem Preis herauszuzahlen, oder sie muß das Schiff der Minderheit zu diesem Preis überlassen und derselben die entsprechenden Anteile herauszahlen. Seit der Einführung des deutschen Handelsgesetzbuchs darf dieses Recht gesetzlich nur noch in Mecklenburg Anwendung finden, doch kann es außerhalb dieses Staats für eine Reederei durch Vertrag gleichfalls begründet werden.