MKL1888:Setzschiffer
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[897] Setzschiffer, der Kapitän eines Handelsschiffs, welcher nicht zu dessen Miteigentümern (Reedern) gehört, vielmehr von diesen oder von dem alleinigen Eigentümer des Fahrzeugs angestellt ist.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 14 (1889), Seite 897 | |||
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[897] Setzschiffer, der Kapitän eines Handelsschiffs, welcher nicht zu dessen Miteigentümern (Reedern) gehört, vielmehr von diesen oder von dem alleinigen Eigentümer des Fahrzeugs angestellt ist.