MKL1888:Seegefahr
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[804] Seegefahr bezeichnet sowohl den Zustand der Gefährdung, in welchem sich Schiff, Mannschaft, Passagiere und Ladung während einer Seereise befinden, als auch ein denselben drohendes und schädigendes Ereignis auf See, wie Seesturm, Seeraub u. dgl. Endlich wird auch der dadurch verursachte Schade S. genannt. Vgl. Seeversicherung.