MKL1888:Schiffahrtsverträge
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[462] Schiffahrtsverträge, Verträge, welche zwischen Staaten zur Erlangung gewisser gegenseitiger Begünstigungen für ihre Schiffahrt, Erleichterung der dieselbe beschwerenden Abgaben und Förmlichkeiten etc. abgeschlossen werden. Dahin gehören auch die neuerdings zwischen dem Deutschen Reich und verschiedenen andern Staaten getroffenen Vereinbarungen wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsvermessung (s. d.). Das Deutsche Reich hat zahlreiche S., vielfach auch zugleich Freundschafts-, Konsular- und Handelsverträge, mit andern Staaten und fremden Völkerschaften abgeschlossen.