Zum Inhalt springen

MKL1888:Schiffahrtsverträge

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schiffahrtsverträge“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Schiffahrtsverträge“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 14 (1889), Seite 462
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Schiffahrtsverträge. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 462. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Schiffahrtsvertr%C3%A4ge (Version vom 27.12.2022)

[462] Schiffahrtsverträge, Verträge, welche zwischen Staaten zur Erlangung gewisser gegenseitiger Begünstigungen für ihre Schiffahrt, Erleichterung der dieselbe beschwerenden Abgaben und Förmlichkeiten etc. abgeschlossen werden. Dahin gehören auch die neuerdings zwischen dem Deutschen Reich und verschiedenen andern Staaten getroffenen Vereinbarungen wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsvermessung (s. d.). Das Deutsche Reich hat zahlreiche S., vielfach auch zugleich Freundschafts-, Konsular- und Handelsverträge, mit andern Staaten und fremden Völkerschaften abgeschlossen.