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MKL1888:Schützengesellschaften

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Schützengesellschaften“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Schützengesellschaften“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 14 (1889), Seite 670671
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Schützengesellschaften. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 14, Seite 670–671. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Sch%C3%BCtzengesellschaften (Version vom 22.11.2023)

[670] Schützengesellschaften (Schützengilden), Vereine von Bürgern, welche Übung in der Handhabung der Waffen, namentlich des Schießgewehrs, bezwecken, der letzte Rest der alten Waffenfähigkeit, die einst dem deutschen Bürger wie als Recht so auch als Pflicht zustand und mit der Machtentwickelung der Städte aufs engste zusammenhing. Während die patrizischen Geschlechter Waffen und Rüstung der Ritter annahmen, wählten die übrigen, nach Zünften oder Stadtvierteln geordneten Bürger andre Waffen, vornehmlich Bogen und Armbrust (s. d.), und zur Übung in wirksamer Führung derselben bildeten sich Schützenvereine in der damals üblichen Form von Gilden. Dieselben hatten Schützenhäuser und Schießbahnen, eine durch Beiträge und Vermächtnisse gegründete und unterhaltene Vereinskasse und hielten jährlich Schützenfeste ab, welche für die Bürger bald dieselbe Bedeutung wie die Turniere für die Ritter gewannen. Die Glanzzeit dieser Feste fällt in das 15. und 16. Jahrh. und dauerte noch bis ins 18. hinein, sie dienten den Städten zur Schließung oder Befestigung von Bündnissen und erhielten dadurch auch eine politische Bedeutung. Jede Schützengesellschaft wählte aus ihrer Mitte einen Hauptmann und Schützenmeister, einen Kleinodienmeister und einen Pritschenmeister. Die beiden erstern wurden jährlich durchs Los bestimmt, zum Pritschenmeister gehörte Humor und Witz, der Schützenkönig verdankte seine Würde seiner Geschicklichkeit. Die meisten S. besaßen ein silbernes Bild ihres Schutzpatrons, des heil. Sebastian, an welchem die Pfeile zu Haltern der silbernen Schilde mit den Wappen der Könige, Schützen- und Kleinodienmeister dienten, und das der Kleinodienmeister nebst den Festpokalen in Verwahrung hatte. Die Fahne blieb beim Hauptmann, und der Pritschenmeister, der seinen Namen von seiner Pritsche, einem klatschenden Kolben von Holz oder Messing, hatte, war der Lustigmacher der Gesellschaft, ahndete mit Pritschenschlägen die Ungebühr und Ungeschicklichkeit einzelner Schützen, verspottete Fehlschüsse und hielt die Zuschauer in Ordnung. Nach ihm hieß der letzte Schuß Pritschenschuß. Jede Gesellschaft hatte ihre Rechte und Freiheiten sowie ihre geschriebenen und von dem Magistrat oder Landesfürsten bestätigten Statuten, welche nicht nur das Verhalten beim Schießen, sondern auch das äußere und moralische Betragen der Schützen regelten. Von dem Glanz der niederländischen Schützenfeste im 15.–17. Jahrh. legen die großen Paradebilder von Rembrandt, Hals, Helst etc. lebendiges Zeugnis ab. Mit dem Aufhören ihres ursprünglichen Zwecks verloren die S. nach und nach ihre Bedeutung und sanken zu bloßen Vergnügungsgesellschaften [671] herab, welche durch ihre Uniformierung, durch den gemeinschaftlichen Besitz eines Schützenhauses und einer Schießbahn, auch wohl durch sonstigen, durch Vermächtnisse und Geschenke einer frühern Zeit angesammelten Grund- oder Kapitalbesitz zusammengehalten werden, wurden auch zeitweise (wie z. B. 1727–47 für Berlin) ganz aufgehoben. An die Stelle des Scheibenschießens trat vielfach das sogen. Vogelschießen, bei welchem das Abschießen eines bunten Papageis oder Adlers aus Holz oder eines Sterns von einer aufgerichteten Stange Nebensache, Vergnügungen der mannigfaltigsten Art, die sich auf einer sogen. Schützen- oder Vogelwiese ausbreiteten, mit Würfel- und Schaubuden, Menagerien etc., die Hauptsache bildeten. In der neuesten Zeit suchte man auch diese Vereine wieder zu beleben und ihnen als Pflanzschulen geübter Schützen selbst eine politische Bedeutung zu geben. Nach dem Vorbild der schweizerischen Schützenfeste oder Freischießen ward vom 8.–11. Juli 1861 ein allgemeines deutsches Schützen- und Turnfest zu Gotha abgehalten und bei dieser Gelegenheit die Gründung eines allgemeinen deutschen Schützenbundes verabredet und angebahnt, der seitdem neun „Bundesschießen“ (seit 1872 in dreijährigen Zwischenräumen, zuletzt 1887 in Frankfurt a. M.) abgehalten hat. Vgl. Hendel, Archiv für deutsche S. (Halle 1802, 3 Bde.); Förster, Die Schützengilden (Berl. 1856); Jacobs, Die Schützenkleinodien und das Papageienschießen (Wernigerode 1887).