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MKL1888:Rechtsweg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Rechtsweg“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Rechtsweg“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 13 (1889), Seite 631
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Rechtsweg. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 631. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Rechtsweg (Version vom 20.01.2022)

[631] Rechtsweg, Verfolgung eines Rechtsanspruchs durch Anstrengung eines Rechtsstreits oder Prozesses (s. d.). Vom R. ausgeschlossen ist eine Angelegenheit dann, wenn dieselbe nicht zum Gegenstand eines Prozesses gemacht werden kann, wie dies bei vielen Verwaltungssachen und namentlich da der Fall ist, wo das Verwaltungsstreitverfahren nicht eingeführt. Auf den R. verwiesen wird eine Angelegenheit dann, wenn sie sich als eine Justizsache zur Verhandlung vor den Verwaltungsbehörden nicht eignet.