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MKL1888:Postregal

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Postregal“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Postregal“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 13 (1889), Seite 284
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Postregal. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 284. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Postregal (Version vom 10.08.2022)

[284] Postregal, das ausschließliche Recht des Staats, Posten anzulegen und zu betreiben, so daß Privatunternehmern der Betrieb eines geregelten Postwesens untersagt ist (jura regalia, Hoheitsrechte). Das P. wird von allen Staaten aus Gründen der Volkswohlfahrt aufrecht erhalten. In Deutschland ist die Einrichtung der Post als einheitliche Verkehrsanstalt durch die Reichsverfassung gewährleistet (s. Postrecht). Zu unterscheiden von dem Begriff des Postregals ist der Postzwang (s. d.), durch welchen diejenigen Arten von Sendungen bezeichnet werden, deren Beförderung nur mit den kraft des Regals bestehenden Posten erfolgen darf.