MKL1888:Per genetīvum
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[844] Per genetīvum (lat.), durch den Zeugefall, d. h. durch Verheiratung, z. B. zu einem Amt gelangen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 12 (1888), Seite 844 | |||
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[844] Per genetīvum (lat.), durch den Zeugefall, d. h. durch Verheiratung, z. B. zu einem Amt gelangen.