MKL1888:Peilen
[806] Peilen, im Seewesen s. v. w. abmessen, untersuchen, beobachten. Die Sonne p. heißt die Bestimmung des Azimut; die Küste, bez. einen Leuchtturm p. heißt die Berechnung des Winkels, den die vom Kompaß nach jenen festen, auf der Seekarte vorgezeichneten Gegenständen gezogene Linie mit dem magnetischen Norden bildet. Kreuzpeilung heißt die Bestimmung der Richtung, welche gleichzeitig von zwei solchen Gegenständen gewonnen wird, wobei der Ort des Schiffs im Durchschnittspunkt beider Linien liegt. Die Tiefe p. bezieht sich auf Tiefenmessung. Geringe Fahrwassertiefen werden mit der Peilstange gemessen, größere mit dem Tieflot; der Wasserstand in den Schiffsräumen wie im Pumpensod (Bilge) wird durch den Peilstock ermittelt, einen in Zentimeter geteilten Stab.