MKL1888:Pószlina
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[286] Pószlina (russ.), Gewohnheitsrecht; jetzt Bezeichnung für indirekte Abgaben (Stempelsteuer etc.).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 13 (1889), Seite 286 | |||
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[286] Pószlina (russ.), Gewohnheitsrecht; jetzt Bezeichnung für indirekte Abgaben (Stempelsteuer etc.).