MKL1888:Omissīvdelikt
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[389] Omissīvdelikt (lat.), eine strafbare Gesetzesübertretung, welche durch eine Unterlassung begangen wird, z. B. durch die Unterlassung einer Anzeige in solchen Fällen, in denen die Anzeigepflicht besteht. Gegensatz: Kommissivdelikt.