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MKL1888:Oldenbarneveldt

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Oldenbarneveldt“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Oldenbarneveldt“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 12 (1888), Seite 362
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Oldenbarneveldt. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 362. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Oldenbarneveldt (Version vom 20.09.2023)

[362] Oldenbarneveldt (Barneveld), Johan van, Ratspensionär von Holland, das Haupt der republikanischen Partei, geb. 25. Sept. 1547 zu Amersfoort in der Provinz Utrecht aus einem angesehenen Geschlecht, empfing eine ausgezeichnete Bildung an deutschen, französischen und italienischen Hochschulen, nahm am Unabhängigkeitskampf seines Vaterlandes gegen Spanien rühmlichen Anteil, wurde 1577 zum Pensionär (Stadtschreiber) von Rotterdam erwählt und gehörte zu den vertrautesten Freunden und Räten Wilhelms von Oranien. Nach dessen Ermordung 1584 spornte er seine Landsleute zur kräftigen Fortsetzung des Widerstandes an und stand an der Spitze der Gesandtschaften, welche Elisabeth von England und Heinrich III. von Frankreich die Souveränität der Niederlande anboten. Als Moritz von Nassau auf seinen Betrieb zum Statthalter ernannt worden, nahm O. selbst 1586 die Würde eines Landesadvokaten oder Ratspensionärs von Holland an und ward damit leitender Minister der dominierenden Provinz Holland und also der jungen niederländischen Republik selbst. Mit bewundernswerter Umsicht und Thätigkeit und doch in bescheidener Zurückhaltung führte er die schwierigen Geschäfte des Staats in den Finanzen, auswärtigen und Kolonialangelegenheiten und wurde der zweite Stifter des neuen, blühenden Gemeinwesens. Er stand an der Spitze der republikanischen Partei, welche in den patrizischen Magistraten der holländischen Städte ihre Hauptstütze hatte, und bewirkte einerseits 1609 den Abschluß des zwölfjährigen Waffenstillstandes mit Spanien, anderseits trat er den religiösen Streitigkeiten der Arminianer (s. d.) und Gomaristen mit der vollen Staatssouveränität Hollands gegenüber. Hierdurch geriet er in Streit mit den Generalstaaten und der Volksmeinung, welche seinen religiösen Indifferentismus mißbilligten und die Entscheidung der Frage einer von O. abgelehnten Synode überweisen wollten. Hartnäckig setzte O., auf sein formales Recht gestützt, an der Spitze der Staaten von Holland seinen Widerstand gegen die Generalstaaten, denen sich auch der Statthalter, Prinz Moritz, anschloß, fort, bis er 28. Aug. 1618 auf deren Befehl verhaftet und 7. März 1619 vor eine spezielle Kommission von 24 Richtern, sämtlich erbitterten Feinden, gestellt wurde, welche ihn trotz seiner glänzenden Verteidigung wegen Störung der Religion zum Tod verurteilten. Da O. und seine Angehörigen jedes Gnadengesuch ablehnten, ward er 13. Mai 1619 im Haag enthauptet. – Seine beiden Söhne Wilhelm und René van O., welche beim Tod ihres Vaters ihrer Ämter für verlustig erklärt wurden, verbanden sich insgeheim mit den Arminianern, um den Sturz ihres Vaters zu rächen; ja, Wilhelm verschwor sich sogar gegen das Leben des Statthalters, wovon ihm René vergeblich abzuraten suchte, der nur die Entsetzung desselben wünschte. Ihr Plan ward aber entdeckt und René gefänglich eingezogen und 1623 enthauptet, während der ältere Bruder entkam. Vgl. Deventer, Gedenkstukken van J. v. O. (Haag 1860–65, 3 Bde.); Motley, Life and death of John of Barneveld (das. 1873, 2 Bde.); Groen van Prinsterer, Maurice et Barnevelt (Utrecht 1875).