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MKL1888:Nunzius

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Nunzius“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Nunzius“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 12 (1888), Seite 281
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Wiktionary: Nunzius
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Nunzius. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 12, Seite 281. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Nunzius (Version vom 16.02.2025)

[281] Nunzius (Nuntius, Nuncius, lat.; N. apostolicus, apostolischer Vikar), päpstl. Abgesandter; Nunziatur, Bezeichnung für Amt und Wohnsitz eines solchen. Nunzien wurden früher namentlich die sogen. Legati missi, d. h. die zur Ausübung der päpstlichen Primatialrechte in gewisse Bezirke abgeordneten Prälaten, genannt (s. Legaten). Heutzutage bezeichnet man damit die diplomatischen Vertreter des Papstes an weltlichen Höfen, welche regelmäßig zu den Gesandten erster Klasse gehören (s. Gesandte), während man diejenigen diplomatischen Agenten des Papstes, welche, wie z. B. der päpstliche Abgesandte im Haag, zur zweiten Klasse der Gesandten gerechnet werden, Internunzien nennt. Zuweilen wurden aber auch ständige Nunziaturen zur Überwachung der Durchführung der Beschlüsse des Tridentiner Konzils und zur Bekämpfung des Protestantismus errichtet, indem alsdann der betreffende N. mit der Ausübung besonderer päpstlicher Vorrechte, namentlich der päpstlichen Jurisdiktion, betraut wurde (N. cum potestati legati a latere), so jetzt noch in Wien und München.