[970]Nachtragsetat(Supplementaretat), der Etat, welcher nach Festsetzung des für eine bestimmte Zeit gültigen Budgets festgestellt wird, um weitern im Etat nicht vorgesehenen Bedürfnissen (unzutreffenden Voranschlägen, inzwischen eingetretenen Änderungen) zu genügen. Vgl. Budget.