MKL1888:Mensūr
[482] Mensūr (lat., „Maß“), in der Musik 1) das Verhältnis der Weite einer Orgelpfeife zu ihrer Länge, wobei man eine weite (z. B. Hohlflöte), mittlere (Prinzipal-) und enge (Gamben-) M. unterscheidet. Die M. differiert etwa zwischen 1 : 10 und 1 : 24. Weite M. gibt einen weichen, enge einen scharfen, streichenden Ton. Überhaupt heißen M. bei Musikinstrumenten allerlei Maßverhältnisse, z. B. bei Flöten die Bestimmung der Stellen für die Tonlöcher, bei Saiteninstrumenten die Länge der Saiten etc. – 2) Ein heute veralteter, aber historisch sehr wichtiger Begriff, die Bestimmung der verschiedenen Geltung der Notenwerte je nach den Taktvorzeichen in der sogen. Mensuralmusik (s. d.). In der Hauptsache unterschied man dreiteilige und zweiteilige M., nannte jene die vollkommene (Mensura perfecta, im Hinblick auf die göttliche Trinität), diese die unvollkommene (Mensura imperfecta). Bei perfekter M. galt eine Note drei der nächst kleinern Wertgattung, bei imperfekter nur zwei; es gab aber auch eine Anzahl Kombinationen von dreiteiliger und zweiteiliger M., z. B. wenn die Longa drei Breves galt (Modus perfectus), die Brevis aber nur zwei Semibreves (Tempus imperfectum). Die dreiteilige Geltung der Brevis wurde durch einen Kreis , die zweiteilige durch einen Halbkreis , angedeutet, welch letzterer sich noch bis heute als Zeichen des 4/4-Takts erhalten hat. – In der Fechtkunst (s. d.) ist M. der im Zweikampf unter den Gegnern vereinbarte Abstand voneinander und allgemeiner in der Studentensprache s. v. w. Kampfplatz.