MKL1888:Manus injectio
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[211] Manus injectio (lat., „Handanlegung“), das älteste römische Exekutionsmittel gegen säumige Schuldner, welches darin bestand, daß 30 Tage nach erfolgter Verurteilung der Kläger den Beklagten vor den Prätor brachte. Bezahlte der Beklagte nicht sofort, oder fand er keinen, der die Sache für ihn übernahm (vindex), so wurde er von dem Prätor dem Kläger zugesprochen (addictus) und konnte von diesem nach 60 Tagen in fremde Sklaverei verkauft oder getötet werden.