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MKL1888:Manus injectio

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Manus injectio“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Manus injectio“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 11 (1888), Seite 211
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Manus injectio. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 211. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Manus_injectio (Version vom 05.12.2023)

[211] Manus injectio (lat., „Handanlegung“), das älteste römische Exekutionsmittel gegen säumige Schuldner, welches darin bestand, daß 30 Tage nach erfolgter Verurteilung der Kläger den Beklagten vor den Prätor brachte. Bezahlte der Beklagte nicht sofort, oder fand er keinen, der die Sache für ihn übernahm (vindex), so wurde er von dem Prätor dem Kläger zugesprochen (addictus) und konnte von diesem nach 60 Tagen in fremde Sklaverei verkauft oder getötet werden.