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MKL1888:Manuālakten

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Manuālakten“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Manuālakten“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 11 (1888), Seite 209
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Manuālakten. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 209. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Manu%C4%81lakten (Version vom 22.12.2023)

[209] Manuālakten (Handakten, Privatakten), Sammlung derjenigen Schriftsätze, amtlichen Verfügungen und Bescheide, welche in einem Prozeß oder in einer sonstigen vor einer Behörde anhängigen Angelegenheit ergehen, und welche der Anwalt aufbewahren muß. Aus ihnen werden, wenn die gerichtlichen Akten verloren gegangen sein sollten, diese unter Zuziehung der Parteien ergänzt. Die M. sind der Partei auf Verlangen auszuhändigen; doch darf sie der Anwalt so lange in seinem Verwahrsam halten, bis seine Gebühren bezahlt sind.