Mannitio. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 198. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mannitio (Version vom 28.11.2023)
[198]Mannitio (mittellat.), bei den alten Deutschen die infolge eines Nationalbeschlusses von seiten des Königs ergehende Aufforderung zur Leistung von Kriegsdiensten; auch die in der ältesten deutschen Rechtsverfassung begründete Mahnung an den Anzuklagenden, vor Gericht zu erscheinen.