MKL1888:Magister
[72] Magister (lat.), Vorgesetzter, Vorsteher, Aufseher; bei den Römern Titel für die verschiedensten Staats- und Gemeindeämter, Korporationen etc., z. B. M. admissionum, kaiserlicher Zeremonienmeister; M. aeris, Kassierer; M. auctionis oder bonorum, Konkursverwalter; M. census, Vorsteher des Steuer- und Schätzungswesens, Finanzminister; M. collegiorum, Vorsteher einer Sodalität; M. cubiculariorum, Oberkämmerer; M. municipiorum, Stadtvorsteher; M. pagorum, Dorfschulze; M. vicorum, Bezirksvorsteher, Gemeindevorsteher; M. navis, Kapitän od. Steuermann; M. scriniorum, Chef des kaiserlichen Kanzleibüreaus; M. scripturae oder societatis, Vorsteher einer Steuerpachtgesellschaft; M. vestis lineae oder lintĕae, Chef der kaiserlichen Wäschgarderobe. Auch am päpstlichen Hof (M. sacri palatii) und in den Klöstern war M. der Titel für verschiedene Beamte der Zucht- und Kirchenordnung sowie des Gottesdienstes und Lehrer. Weiteres s. in den folgenden Artikeln.
In neuerer Zeit bezeichnet M. (vollständig M. artium liberalium, d. h. Meister der freien Künste) eine akademische Würde, die sich aus den ersten Zeiten des Universitätswesens herschreibt, wo sich der Kreis der akademischen Thätigkeit auf die sieben freien Künste beschränkte. Wer die Würde eines M. erlangen wollte, mußte zuvor Bakkalaureus (s. d.) geworden sein. Schon im 12. Jahrh. legte man diesem Prädikat, namentlich in Frankreich, hohen Wert bei. Nachdem das Fakultätswesen eingeführt war, büßte die nun auf die Artisten- oder philosophische Fakultät beschränkte Magisterwürde einen Teil ihres Ansehens ein. Manche philosophische Fakultäten verliehen das Prädikat M. zugleich mit dem Doktortitel, während anderwärts dasselbe nur denen erteilt ward, welche nach öffentlicher Disputation die Erlaubnis erhalten hatten, Vorlesungen zu halten (M. legens). Gegenwärtig hat das Magisterium an deutschen Universitäten jede selbständige Bedeutung verloren, indem es mit dem Doktorat der Philosophie zusammenfällt.