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MKL1888:Linienkommissionen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Linienkommissionen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Linienkommissionen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 808
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Linienkommissionen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 808. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Linienkommissionen (Version vom 25.11.2022)

[808] Linienkommissionen, dem Generalstab (Eisenbahnabteilung) unterstellte Behörden zur Leitung der Truppenbeförderung auf Eisenbahnlinien, bestehen aus Offizieren und Eisenbahnbeamten, sind teilweise schon im Frieden vorhanden, teils beim Eintreten einer Mobilmachung neu zu bilden.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 531
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[531]  Linienkommissionen, Organe der Eisenbahnabteilung des preußischen Großen Generalstabs, welche den Verkehr zwischen der Eisenbahnabteilung und den Eisenbahnverwaltungen vermitteln, die dem Gebiet der betreffenden Linie angehören. Zum Zweck der militärischen Benutzung ist nämlich das Eisenbahnnetz in größere Betriebsgebiete oder Linien eingeteilt, und Sache der L. ist es, gemeinsam mit den Bahnverwaltungen die bei einer Militäreisenbahnbehörde angemeldeten Transporte zu regeln und deren Ausführung zu überwachen. Zur Zeit des Kriegs treten an die Stelle der L. Linienkommandanturen, deren Thätigkeit die L. im Frieden vorzubereiten haben. Derartige L. bestehen in Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Erfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln, Königsberg i. Pr. und Sachsenhausen bei Frankfurt a. M. Vgl. Kriegstransportordnung vom 26. Jan. 1887, § 17; Friedenstransportordnung vom 11. Febr. 1888, § 7 ff.


Jahres-Supplement 1890–1891
Band 18 (1891), Seite 566
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[566] Linienkommissionen bestehen im Deutschen Reiche zu Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Dresden, Elberfeld, Erfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln, Königsberg i. Pr., Ludwigshafen, Magdeburg, München, Sachsenhausen, Straßburg i. E.; sie stehen unter Leitung von Eisenbahn-Linienkommissaren, in der Regel Stabsoffiziere. In Österreich wurde 1889 jedem Korpskommando sowie dem Stationskommando in Triest ein Hauptmann als Eisenbahnlinienkommandant für die Truppenbeförderungen etc. zugeteilt.