MKL1888:Landungsbrücke
[473] Landungsbrücke, hölzerne oder eiserne Brücke zur Ermöglichung oder Erleichterung des Landens von Schiffen. Die L. muß länger oder kürzer, je weiter oder näher das Fahrwasser der anlegenden Schiffe vom Ufer entfernt ist, und so konstruiert sein, daß deren Brückenbahn oder ein Teil derselben mit steigendem oder fallendem Wasser sich hebt und senkt oder gehoben und gesenkt werden kann. Im erstern Fall ruht der äußere Teil der Brückenbahn auf einem Ponton oder auf mehreren solchen, während der innere, dem Land zugekehrte Teil an einer Uferbekleidung drehbar befestigt ist. Der feste, über Hochwasser liegende Teil der Brücke ruht entweder auf eingerammten hölzernen Pfählen oder in den Grund eingeschraubten eisernen Pfählen, wie die Landungsbrücken bei Wexford, bei Glenelg im Golf St. Vincent in Südaustralien und zu Makassar auf der Insel Celebes. Vgl. Heinzerling, Brücken in Eisen, S. 395 ff. (Leipz. 1870).