MKL1888:Landlosung
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[462] Landlosung (Territorialretrakt, Retractus ex jure incolatus), ehedem in manchen Gegenden eine Art Näherrecht (s. d.), vermöge dessen ein Inländer das Recht hatte, als Käufer in einen Kaufvertrag einzutreten, welcher mit einem Ausländer über ein Grundstück abgeschlossen worden war. Der Inländer, welcher von dieser Befugnis Gebrauch machte, mußte dem ausländischen Käufer den Kaufpreis ersetzen und konnte so das Grundstück an sich ziehen.