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MKL1888:Landlosung

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Landlosung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Landlosung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 462
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Landlosung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 462. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Landlosung (Version vom 03.08.2021)

[462] Landlosung (Territorialretrakt, Retractus ex jure incolatus), ehedem in manchen Gegenden eine Art Näherrecht (s. d.), vermöge dessen ein Inländer das Recht hatte, als Käufer in einen Kaufvertrag einzutreten, welcher mit einem Ausländer über ein Grundstück abgeschlossen worden war. Der Inländer, welcher von dieser Befugnis Gebrauch machte, mußte dem ausländischen Käufer den Kaufpreis ersetzen und konnte so das Grundstück an sich ziehen.