Zum Inhalt springen

MKL1888:Landesverteidigung

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Landesverteidigung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Landesverteidigung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 452
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Landesverteidigung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 452. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Landesverteidigung (Version vom 17.03.2022)

[452] Landesverteidigung, in mehreren Staaten das Aufgebot aller Wehrhaften bei feindlichem Einfall; dann Inbegriff aller Maßregeln zur Abwehr des Feindes von den eignen Grenzen. Österreich-Ungarn hat je ein Ministerium für L. in Wien und Budapest, aus Beamten und Offizieren zusammengesetzt. Ihnen sind die Landwehrkommandos jedes der im Reichsrat vertretenen Länder, die Landwehrtruppen und das Landsturmwesen in denselben unterstellt. Für Tirol und Vorarlberg besteht eine Oberbehörde der L., deren Vorsitzender der Statthalter ist (s. Landesschützen). In Deutschland besteht seit 1875 zur Beratung der im Frieden für die L. zu treffenden Anordnungen, wie Festungsbauten, Schutz der Grenzen und Küsten etc., unter Vorsitz des Kronprinzen die Landesverteidigungskommission, deren Mitglieder der Kriegsminister, der Chef des Generalstabs, die Generalinspekteure der Artillerie und des Ingenieurkorps, der Chef der Admiralität und einige besonders dazu berufene Generale sind.