MKL1888:Landesordnungen
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[451] Landesordnungen, im Gegensatz zu den Landrechten Bezeichnung der in den deutschen Landen seit dem 15. Jahrh. erlassenen umfassenden Gesetze über Polizei und Strafrecht, welche sich aber auch auf die einschlagenden privatrechtlichen Verhältnisse beziehen. Sie sind außerordentlich zahlreich. Für Württemberg z. B. wurden von 1495 bis 1567 sechs L. erlassen.