MKL1888:Landesausschuß
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[449] Landesausschuß, in Elsaß-Lothringen (s. d., S. 576) der gesetzgebende Körper, die ständische Landesvertretung; im Fürstentum Reuß ältere Linie die Vertretung des Gemeindeverbandes, entsprechend dem Kreisausschuß (s. Kreisverfassung). In Österreich ist der L. das verwaltende und ausführende Organ der Landesvertretung der einzelnen Kronländer. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Landtags und aus mehreren von und aus dem Landtag gewählten Abgeordneten.