MKL1888:Lagerhaus
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[405] Lagerhaus, ein Gebäude zur Aufbewahrung von Waren, insbesondere eine Anstalt, deren Eigentümer die Aufbewahrung für Dritte gegen Entgelt übernimmt. S. Lagerscheine und Zollniederlagen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 10 (1888), Seite 405 | |||
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[405] Lagerhaus, ein Gebäude zur Aufbewahrung von Waren, insbesondere eine Anstalt, deren Eigentümer die Aufbewahrung für Dritte gegen Entgelt übernimmt. S. Lagerscheine und Zollniederlagen.