MKL1888:Kuranden
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[515] ✽ Kuranden (v. lat. cura, die Fürsorge), diejenigen, welche gerichtlich als unfähig zur eignen Vermögensverwaltung erklärt und deswegen unter Kuratel (s. Vormundschaft, Bd. 10) gestellt sind.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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[515] ✽ Kuranden (v. lat. cura, die Fürsorge), diejenigen, welche gerichtlich als unfähig zur eignen Vermögensverwaltung erklärt und deswegen unter Kuratel (s. Vormundschaft, Bd. 10) gestellt sind.