MKL1888:Kriegssteuer
[221] Kriegssteuer, für Zwecke der Kriegführung ausgeschriebene, auch den feindlichen Unterthanen auferlegte Steuer (s. Kontribution).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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[221] Kriegssteuer, für Zwecke der Kriegführung ausgeschriebene, auch den feindlichen Unterthanen auferlegte Steuer (s. Kontribution).