MKL1888:Krankenzelt
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[158] Krankenzelt, ein zur Aufnahme von Kranken und Verwundeten im Feld bestimmtes Zelt. In der deutschen Armee sollen Krankenzelte nur zur vorübergehenden Unterbringung von Verwundeten und Kranken benutzt werden (§ 68 des Anhanges 1 der Anlage zum 1. Bande der Kriegssanitätsordnung). Sie sind für 12 Betten berechnet und bestehen aus einem zerlegbaren Eisengerippe mit Bekleidung von Segeltuch. Die Länge beträgt 9, die Breite 6 m, die Seitenwände sind 1,6, der Dachfirst ist 4,3 m hoch. Zur Ableitung der Feuchtigkeit wird es von einem 0,5 m tiefen Graben umzogen.