MKL1888:Krankentransportkommissionen
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[158] Krankentransportkommissionen haben im Kriegssanitätswesen die Evakuation der Verwundeten und Kranken nach der Heimat zu leiten und die Sonderung derselben in Leichtkranke, Schwerkranke, Leichtverwundete und Schwerverwundete zu überwachen. Jeder Etappeninspektion wird eine Krankentransportkommission unterstellt; sie besteht aus einem Chefarzt (Oberstabsarzt), 2 Stabsärzten, 4 Assistenzärzten und dem betreffenden Verwaltungs- und Unterpersonal (§ 128 f. der Kriegssanitätsordnung).