MKL1888:Klausūr
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[814] Klausūr (lat.), Verschließung, besonders die klösterliche Absperrung, nach welcher der Eingang in gewisse Klöster stets verschlossen sein soll und Mönchen wie Nonnen verboten ist, ohne spezielle Erlaubnis des Ordensobern auszugehen oder jemand bei sich zu empfangen. In einigen Mönchsorden bedeutet „die K. beobachten“ die Verbindlichkeit, in den Zellen eingeschlossen zu bleiben. Danach Klausurarbeit, eine schriftliche Prüfungsarbeit, die in verschlossenem Zimmer oder unter Aufsicht und demnach nachweisbar selbständig von ihrem Verfasser angefertigt ist. K. hießen auch ehemals die an dem Einband eines Buches angebrachten Bänder, Schlösser und Eckbeschläge von Messing oder Silber.