MKL1888:Kirchenzucht
[781] Kirchenzucht (Bußzucht, Kirchendisziplin, Disciplina ecclesiastica), der Inbegriff aller der Mittel, deren sich das Kirchenregiment bedient, um das kirchliche Gemeindeleben in seinem christlichen Bestand zu erhalten oder wiederherzustellen; im engern Sinn eine direkte Einwirkung auf die Individuen, welche durch notorische und schwere sittlich-religiöse Verirrungen einer christlichen Gemeinde als solcher ein Ärgernis gegeben haben. Schon die alte Kirche schritt unter Umständen bis zur Ausstoßung aus der Gemeinde vor. Die Wiederaufnahme ward an gewisse Bedingungen geknüpft (s. Buße). Später traten Geldstrafen und die Auflegung gewisser Bußwerke an deren Stelle. Auch in der protestantischen Kirche, besonders in der reformierten und unter den Puritanern, fand die K. Eingang; doch ist dieselbe heutzutage nahezu bedeutungslos, wenigstens insofern es sich um erwachsene Personen handelt. Vgl. Geistliche Gerichtsbarkeit.