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MKL1888:Kapitalsteuer

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kapitalsteuer“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Kapitalsteuer“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 9 (1887), Seite 484
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Kapitalsteuer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 484. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kapitalsteuer (Version vom 02.08.2021)

[484] Kapitalsteuer. Unter derselben läßt sich sowohl eine partielle Vermögenssteuer (s. d.), d. h. eine solche verstehen, welche den werbenden Teil des Vermögens trifft, als auch eine Kapitalrentensteuer, für welche nur das Kapital als Bemessungsgrundlage dient, sei es, um durch Bildung von Steuerkapitalien die Durchführung eines progressiven Steuerfußes zu erleichtern, sei es, weil das Kapital leichter zu erkennen und zu bemessen ist als dessen Ertrag. Die Steuer ist dann nur eine nominelle K.