MKL1888:Kapitalgewinn
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[484] Kapitalgewinn, im allgemeinen der Gewinn, welcher aus einem Kapital (s. d.) durch Verleihung in Form von Zinsen (s. d.) oder bei eigner Verwendung gezogen wird. Im letztern Fall wäre er erst von andern Beträgen abzuscheiden, indem vom Gesamtertrag die Kosten und auch diejenigen Summen in Abzug kommen, welche der persönlichen Arbeit des Unternehmers gutzuschreiben sind. Als reiner K. ist im Gegensatz zum Unternehmergewinn (s. d.) die Summe zu betrachten, welche lediglich auf Grund des Kapitalbesitzes bei Verwendung fremder Kräfte gezogen wird (z. B. Dividenden der Aktien). Die Leihzinsen umfassen nicht immer den vollen K., da der Entleiher mit Hilfe der geliehenen Summen noch einen höhern Gewinn als den schuldigen Zins erzielen kann.