MKL1888:Juniorāt
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[319] Juniorāt (lat.), die bei Familienfideikommissen, Stamm- und auch bei Bauerngütern vorkommende Successionsordnung, wonach unter den gleich nahen erbfolgefähigen Agnaten stets der jüngste zur Erbfolge berufen wird und insbesondere der jüngste Sohn das Gut zu übernehmen hat.