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MKL1888:Jägerrecht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Jägerrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Jägerrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 9 (1887), Seite 131
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Jägerrecht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 131. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:J%C3%A4gerrecht (Version vom 06.04.2022)

[131] Jägerrecht, der Anteil, welcher den Jagdbeamten nach altem Gebrauch am erlegten Wild zusteht; dahin gehören vom Aufbruch das Geräusch (s. d.) sowie das Darmfeist, dagegen gewöhnlich nicht die Mörbraten.