MKL1888:Itio in partes
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[106] Itio in partes (lat.), das „Auseinandertreten“ der verschiedenen Parteien; eine Art der Abstimmung, die namentlich auf dem frühern deutschen Reichstag in Religionssachen, wenn Katholiken und Protestanten getrennt stimmten, stattfand; s. Jus eundi in partes.