MKL1888:Is fecit cui prodest
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[34] Is fecit cui prodest (lat.), Rechtssprichwort: „Der hat es gethan (d. h. der Thäter ist in dem zu vermuten), dem es nützt“.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 9 (1887), Seite 34 | |||
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[34] Is fecit cui prodest (lat.), Rechtssprichwort: „Der hat es gethan (d. h. der Thäter ist in dem zu vermuten), dem es nützt“.