MKL1888:Interrex
[1002] Interrex (lat., „Zwischenkönig“), der Zwischenmagistratus, welcher im Fall einer Vakanz die Stelle der Könige oder der obersten Magistrate zum Zweck einer Neuwahl derselben vertrat; die Zwischenregierung selbst hieß Interregnum. Nach dem Tode des Romulus geschah (nach Livius) die Wahl durch den Senat, und es wurden dazu die zehn Ersten desselben (Decem primi) ausersehen, welche von fünf zu fünf Tagen abwechselnd die Regierung führten; in späterer Zeit wurde der I. vom Senat vorgeschlagen und von den Patriziern in den Kuriatkomitien gewählt, der dann ebenfalls die Regierung nur fünf Tage führte und nach deren Ablauf seinen Nachfolger bestimmte; es war aber eine stets beobachtete Regel, daß die Neuwahl nie durch den ersten I. geschehen durfte. Zur Zeit der Könige war nach dem Tod eines derselben, da die königliche Würde nicht erblich war, immer ein Interregnum nötig, und ein solches hat daher auch stets stattgefunden, nur mit Ausnahme der beiden letzten Könige, welche ebendeshalb nicht als gesetzlich gewählt galten. Zur Zeit der Republik fand es nur statt, wenn die obersten Magistrate während ihrer Amtsführung starben oder das Amt niederlegten oder die Neuwahl beim Ablauf des Amtsjahrs noch nicht zu stande gekommen war. In der Kaiserzeit war nicht mehr die Rede davon.