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MKL1888:Intérnum

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Intérnum“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Intérnum“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 8 (1887), Seite 1001
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Intérnum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 1001. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Int%C3%A9rnum (Version vom 14.01.2023)

[1001] Intérnum (lat., „das Innere“), ein Gebiet, welches einer bestimmten Person, Körperschaft, Behörde etc. vorbehalten und Dritten gegenüber abgeschlossen ist. So spricht man z. B. davon, daß eine Angelegenheit, welche unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schoß einer Gemeindevertretung behandelt wird, ein I. derselben sei; die Beilegung von Differenzen unter den Mitgliedern eines Kollegiums ist ein I. dieser Behörde u. dgl.