MKL1888:Hydrographīe
[837] Hydrographīe (griech.), „Beschreibung der Gewässer“. Als Teil der physikalischen Geographie aufgefaßt, gehört dahin die Beschreibung der Quellen, Flüsse, Seen und des Meers. Anderseits begreift man darunter den Teil der Erdbeschreibung, welcher für die Schiffahrt im besondern von Wichtigkeit ist, die Anfertigung der Seekarten, Beschreibung der Küsten und die praktische Meereskunde, während die wissenschaftliche Meereskunde neuerdings unter der Bezeichnung Ozeanographie begriffen zu werden pflegt. Die Förderung beider Zweige der Meereskunde fällt naturgemäß in erster Linie den staatlichen Organen des Seewesens zu und bildet in Friedenszeiten einen Spezialdienstzweig der Kriegsmarinen. Ein hydrographisches Amt bildet dann die Stelle, an welcher das einschlägige Material gesammelt und bearbeitet wird (z. B. in Deutschland das hydrographische Amt der Admiralität, in England das Hydrographic office of the Admiralty, an dessen Spitze [838] der Hydrographer steht, in Frankreich das Dépôt des Cartes et Plans mit einem Stab von wissenschaftlich gebildeten Marinebeamten, welche als Ingénieurs-hydrographes bezeichnet werden). In Amerika allein ist die Küstenvermessung vom hydrographischen Amt getrennt und die ihrer wissenschaftlichen Arbeiten wegen rühmlichst bekannte Coast survey dem Schatzamt unterstellt.