MKL1888:Hein
[304] Hein (auch Hain), vielleicht niederdeutsche Abkürzung von Heinrich (Heinz), bezeichnet in der Formel „Freund H.“ den Tod als wohlwollendes, freundliches Wesen (als einen „guten Gesellen“). Der Ausdruck wurde erst 1774 von M. Claudius, wahrscheinlich in Anlehnung an eine im Niederdeutschen gebräuchliche volkstümliche Bezeichnung (Heinenkleed ist daselbst s. v. w. Totenkleid), eingeführt und dann schnell populär. Irrtümlich bezieht man den Ausdruck auf den Hamburger Arzt Anton Hein, über welchen Hamburger Zeitungen von 1760–70 scherzen.
Hein, Franz, Freiherr von, österreich. Staatsmann, geb. 28. Juni 1808 zu Olmütz, studierte die Rechte und wurde Advokat in Johannesberg, 1847 in Troppau, welche Stadt ihn schon 1848 als ihren Bürgermeister zum konstituierenden österreichischen Reichstag in Wien und Kremsier entsendete; hier gehörte er zur gemäßigten deutschen Partei und war Berichterstatter des Verfassungsausschusses. 1860 wurde er für Schlesien in den verstärkten Reichsrat berufen und 1861 vom schlesischen Landtag in das Abgeordnetenhaus gewählt und erster Präsident desselben. Er gehörte zur zentralistischen Partei. 1862–1865 war er Justizminister im Kabinett Schmerling, wurde nach seinem Rücktritt zum Präsidenten des Wiener Oberlandesgerichts und 1869 zum lebenslänglichen Mitglied des Herrenhauses ernannt.
[427] Hein, Franz, Freiherr von, österreich. Staatsmann, starb 18. Febr. 1890 in Brünn.