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MKL1888:Hausbesitzervereine

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Hausbesitzervereine“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Hausbesitzervereine“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 19 (Supplement, 1892), Seite 432
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Hausbesitzervereine. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 19, Seite 432. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Hausbesitzervereine (Version vom 30.09.2024)

[432] Hausbesitzervereine (Grundbesitzervereine, Grundeigentümervereine, Vereine der Ansässigen, Bürgervereine) haben sich in den letzten Jahrzehnten in den größern Städten des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns und der Schweiz gebildet und bezwecken die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und die Wahrung der Rechte der städtischen Grund- und Hausbesitzer. Die Vereine wollen die Seßhaftmachung der Bevölkerung in den Städten dadurch befördern, daß die Bedingungen für den Erwerb und den Besitz städtischer Grundstücke und Häuser seitens der Stadtverwaltungen und des Staates erleichtert werden. Der älteste derartige Verein ist der 1832 gegründete Grundeigentümerverein zu Hamburg; die meisten Vereine sind jedoch erst in den letzten beiden Jahrzehnten entstanden; neue Vereine sind unausgesetzt in der Bildung begriffen. Zur Zeit (1892) zählt man in Deutschland etwa 150 derartige Vereine mit rund 50,000 Mitgliedern. Einzelne dieser Vereine haben sich zu Verbänden zusammengeschlossen, so z. B. die Vereine des Königreichs Sachsen und die elf in Berlin bestehenden Vereine, die einen Bund der Berliner Grundbesitzervereine bilden. Alle diese Verbände und einzelnen Vereine haben sich in Deutschland seit 1879 zu dem Zentralverband der Haus- und städtischen Grundbesitzervereine Deutschlands zusammengeschlossen. Der Zentralverband hat seinen Sitz in Berlin, steht aber unter der Leitung des Rechtsanwaltes Strauß in M.-Gladbach; er hält jährlich in verschiedenen Städten des Reiches einen Verbandstag ab, der aus den Abgeordneten der Ortsvereine gebildet wird. Vgl. Strauß, Chronik des Zentralverbandes (M.-Gladbach 1889); „Schriften des Zentralverbandes“ (hrsg. von Strauß, Leipz. 1890–92, Bd. 1–3); Zeitschriften: „Grundeigentum“ (Berl. 1882–86) und „Deutsche Städtezeitung“ (hrsg. von Strauß und Reinhard, Leipz., seit 1887 wöchentlich); Günsburg, Hausbesitzerkalender (Berl., seit 1890).