MKL1888:Hauptschuldverschreibung
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[217] Hauptschuldverschreibung, namentlich bei standesherrlichen Anleihen die Schuldurkunde, welche der Schuldner ausstellt, und welche gerichtlich oder bei dem die Anleihe negoziierenden Bankhaus deponiert wird, und auf Grund deren die Partialobligationen ausgestellt werden.