MKL1888:Handelsgewerbe
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[84] Handelsgewerbe sind diejenigen Gewerbe, welche sich mit dem Güterumsatz befassen. Die H. widerstrebten mit ihrer in weitere Ferne gerichteten Thätigkeit von jeher der zünftigen Ordnung. Die zünftigen Gewerbe nannte man wohl auch Polizeigewerbe und stellte sie (z. B. in Österreich) den freier gestalteten „Kommerzialgewerben“ entgegen.